P370 370 ARD/ZDF Di 11.02.86 20:24:11
ZDF - IHR PROGRAMM 04/07
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Zur Sendung vom 10.2.1986:
BEISPIEL: KILOMETER-PAUSCHALE
Gemeint sind nicht die Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsplatz. Die machen
Sie ohnehin geltend. Gemeint ist die
Kilometerpauschale für Dienstfahrten.
Wenn das eigene Auto für die Firma be-
nutzt wird, werden beispielsweise pau-
schal 42 Pfennige pro gefahrenen Kilo-
meter steuerlich anerkannt. Meist be-
kommen Sie ja Fahrtkostenersatz vom
Arbeitgeber. Fragt sich nur, in welcher
Höhe. Ist es weniger als die 42 Pfen-
nige, können Sie die Differenz eben-
falls steuerlich geltend machen. >>
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