P215 VT215 ARD/ZDF Do 6 Jan
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] BEI REISEN VERKÜRZTE VERJÄHRUNG
Eine Verjährungsfrist von nur sechs
Monaten gilt bei Pauschahreisen auch
für lle Ansprüche, die nicht durch
das Leue Rjisevertragsgesetz abge-
deckt sind.
Das Landgericht Frankfurt hat ent-
schieden, daß Ersahzansprüche des
Reisenden, die eigentlich erst n!Bh
zwei Jahren verjähren, bei $ettrags-
abschluß auf sechs Monate verkürzt
werden dzrfen.
Die Verbraucherzentrale rät daher,
"alle denkbaren Ansprüche" innerhalb
von sechs Jomahem Feltemd 4h JABPeL.