P311 311 ARD/ZDF Mi 12.09.84 22:33:21
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~/%/%/o5 GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER
h4,$x?! ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN
o~5|4|4 RUNDFUNKANSTALTEN
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In einem Privathaush§lt sind in der Rj-
gel ein Hörfunk- und ein Fernsehgerät
gebührenpflichtig.
Darüber hinaus besteht AnJelde- und Ge-
bührenpflicht für Rundfunkgeräte von
Personen, die zum Haushalt gehören,
aber über ein eigenes Einkommen ver-
fügen - z.B- berufstätige Kinder oder
Großeltern und Schwiegereltern.
Rundfunkgebühren-Servicebüros
bei allen Rundfun+anstalten
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