P612 612 ARD/ZDF Mi 09.04.86 23:11:12
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BGH ZIEHT GRENZEN DES
WARENZEICHENSCHUTZES
Verwenden zwei branchenverwandte Unter-
nehmen verwechselbare Warenzeichen
(hier: Markenname "Eürstenberg"), so
hängt der Unterlassungsanspruch der
Firma mit den älteren Rechten gegen die
Konkurrentin nach einem Urteil des Bun-
desgerichtshofs (BGH) von ihrem Be-
kanntheitsgrad beim Publikum ab.
Lesen Sie hierzu am Donnerstag das
HANDELSBLATT.