P215 215 ARD/ZDF Mi 09.04.86 23:14:12
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EINSPRUCH GEGEN STEUERBESCHEIDE
Steuerzahler, die Grund zu der Annah-
me haben, daß sie im Rahmen des Lohn-
steuerjahresausgleichs zu wenig Geld
zurückerstattet bekommen haben, kön-
nen dagegen Widerspruch einlegen.
Der Einspruch muß allerdings binnen
vier Wochen nach Zustellung des Be-
scheides eingelegt werden. Zur Wah-
rung der Frist kann der Einspruch zu-
nächst auch ohne Begründung erfolgen.
In allen Fällen muß er schriftlich
mitgeteilt werden.
Schaden kann ein Einspruch nie. Soll-
te sich bei der Überprüfung eine Er-
höhung der Steuerschuld ergeben, kann
der Einspruch zurückgezogen werden.