P215 215 ARD/ZDF Di 08.04.86 22:41:00
p``p`p p0`p `0`00`0`00p0p0`p0p`p
jjwj75;j75kj55#ju51k"!j75
o>j}j74>j74k*}5o<j554i j7
REKLAMATION BEI REINIGUNGSSCHÄDEN
Werden in einer Rjinigung oder einer
Wäscherei Schäden an Kleidungsstük-
ken durch falsche Behandlung verur-
sacht, haften die Betriebe dafür.
Da nutzen auch Haftungsausschlußer-
klärungen nichts, die vielfach in
den Betrieben auf Tafeln oder auf
der Rückseite von Rechnungen zu
lesen sind.
Wenn also Schäden festgestellt wer-
den, empfiehlt es sich, unverzüglich
nach Abholung der Textilien zu re-
klamieren. Der Rjiniger muß dann
nachbessern, oder wenn das nicht
möglich ist, den Zeitwert ersetzen.