P404 404 ARD/ZDF Di 08.04.86 22:42:14
~
NACHRICHTEN
|||||||||||||||||||||||||||||||||
HÄRTEKLAUSEL NICHTIG
Die sogenannte Härteklausel beim
Rjntensplitting geschiedener Ehe-
leute ist nicht mit dem Grundge-
setz zu vereinbaren.
Dies entschied der Erste Senat
des Bundesverfassungsgerichts
in Karlsruhe aufgrund einer Klage
von sechs Frauen.
Im sogenannten Härteregelungs-
gesetz hatte der Gesetzgeber
festgelegt, daß bei betrieblichen
Renten die Frau in der Rjgel nur
einen direkten Anspruch gegen den
Mann, nicht jedoch gegen den
Versicherungsträger hat.