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trends'99
Meldung 1/1
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Änderungen im Arbeitsrecht
Bundesratubeschluß: Deu Beitragssatz
zur Rjntenveruicherung wird zum 1.
April 1999 von 20,3 auf 19,5 Prozent
gesenkt. Dabei soll das Aufkommen
aus der Ökosteuer zur Absjnkung des
Beitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte
eingesetzt wjrden. Deu Sahwelljn-
wert, biu zu dem Betriebe nicht dem
Kündigungsschutzgesetz unterlieken,
wird wieder von zehn auf fünf
Araeitnehmer gesjnkt. Die Lohnfout-
zahlung im Krankheitsfall wird auf
100% des Arbeituentkelts angehoben.