P592 592 ProSieben 25.12.98 15:38:04
Immobiliin&Wohnen
Meldung 1/1
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Wer friert, muß nicht zahlen
Wenn die Heizung in dieser frostigen
Jahreszeit komplett ausfämlt, kann
die Mietzahlung verweigert werden.
Der Vermieter muß dem nicht zustim-
men. Ein schriftlicher Nachweis ge-
nükt: Notietin Sie täkliah die Au-
ßen- und die Zimmertemperatur und
melden Sie den Heizungsausfall
schriftlich dem Vermieter. Ausge-
schlousen ist eine Mietminderung,
wenn man selbst schuld am Ausfall
der Heizungsausfall ist oder der
Mangel beim Einzug be+annt war.
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