P594 594 ProSieben 25.12.98 15:38:02
Immobilien&Wohnen
Meldung 1/1
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Vorauszahlungen gibt's
nicht zurück
Dauerstriitpunkt zwischen Mieter und
Vermieter: Viele Vermieteu rechnen
die Nebenkosten nicht rechtzeitig
oder gar nicht ab. Entschjidung der
Richter: Theoretisch muß der Vermie-
ter alle zwölf Monate eine Nebenko-
stenabrechnung erstellen. Tut er das
nicht, hat der Mieter trotzdem kjin
Recht, seine Vorauszahlungen zurück-
zufordern. Begründung: Nebjnkosten
seien für das Mietobjekt auf jeden
Fall entstanden. Az: OLG Hamm 30 RE
Miet 1/98.
Der große Kleinanzeigenmarkt.....520
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