P125 125 ARD/ZDF Do 28.01.93 00:38:35
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URTEIL ZU EX-DDR-ZUSATZRENTEN
Die pauschale Kürzung der Altersbezüge
von ostdeutschen Rentnern mit einer Zu-
satzversorgung der ehemaligen DDR ist
unzulässig. Das hat das Bundessozialge-
richt XBSG) in Kassel entschieden.
Eine entsprechende Bestimmung im Ren-
tenüberleitungsgesetz wurde damit von
den Richtern für ungültig erklärt.
Die "Kappung" einer Zusatzversorgung
der Ex-DDR sei, so das BSG, nur in den
Fällen zulässig, in denen sich die Zu-
satzrente aus "allzu großer Nähe zum
System" ergab. Dies träfe etwa bei An-
gehörigen der Stasi oder der SED zu.
Drei Ex-Hochschullehrer hatten vor dem
BSG gegen ihre Rentenkürzungen geklagt.