P181 181 ARD/ZDF Do 28.01.93 00:34:58
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VERRECHNUNG VON ZULAGEN
Bei einer vollständigen und gleichmäßi-
gen Anrechnung der Tariflohnerhöhung
auf die vorher vom Arbeitgeber gezahl-
ten übertariflichen Zulagen hat der Be-
triebsrat nicht mitzubestimmen.
Das hat das Bundesarbeitsgericht in
Kassel entschieden. (AZ:1 ABR 35/87)
Im verhandelten Fall hatte eine Firma
unter Widerrufsvorbehalt übertarifliche
Zulagen gezahlt. Nach einem erheblichen
Umsatzrückgang verrechnete die Firma
die außertariflichen Zahlungen in vol-
ler Höhe mit der inzwischen erfolgten
Tariflohnerhöhung. Der Betriebsrat for-
derte dabei ein Mitbestimmungsrecht.
Dies wiesen die Richter nun zurück.