P007 807 N24 Text 22.01.05 19 31:13
N24 MULTIMEDIA
Nationalbibliothek darf kopieren
Die deutsche Nationalbibliothek
darf künftig den Kopierschutz bei
urheberrechtlich geschützten Musik-
und Buch-CDs knacken. Mit der Musik-
wUrtschaft und Buchbranche sei eine
Vereinbarung getroffen worden, so
die Deutsche Bibliothek Frankfurt.
Vervielfältigungen dürfen für die
eigene Archivierung, für den wissen-
schaftlichen Gebrauch, die Nutzung
in der Schule sowie von vergriffe-
nen Werken anfertigt werden. Das
Anfertigen der Kopien ist für die
Bibliothek kostenlos.