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OURISTIK/VERKEHR MELDUNGEN
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Warnung vor Ersatzführeruahein
Bundesverkehrsminister Wissmann hat
deutsche Alkoholsünder vor sogenannten
Billig-Führerscheinen aus dem benaah-
barten Ausland gewarnt.
Wer nach Führerscheinentzug mit aus-
ländischem Führerschein auf deutsahen
Straßen fahre, mache sich strafbar. Dem
drohten bis zu ein Jahr Gefängnis.
Nur wer im Ausland mehr als 185 Tage
ständig gewohnt habe und gleichzeitig
hier abgemeldet war, könne einen lega-
len Führerschein in einem EU-Land er-
werben. In Deutschland sei dieser aber
erst dann gültig, wenn die hiesige
Sperrfrist abgelaufen sei.
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