P511 511 BAYERNTEXT 11.12. 22:01:17
RAT & RECHT
Räumung von Straßen
Wer bei Schnee und Eis Autg fyhrt, muß
mit nicht gestreuten Straßen rechnen
und selbst das Risiko tragen.
Das Oberlandesgeriaht Karlsrhhe urteil-
te, daß Land, Landkreise oder Gemeinden
nur verpfliahtet sind, so zu streuen,
daß der Hauptberufsverkehr und der nor-
male Tagesverkehr geschützt sind. Die1
sei erstens nicht vor sieben Uhr mor-
gens der Fall, und zweitens gelte die1
nur für verkehrswichtige StraßeL und
gefyhrliche Stellen.
Es sei durahaus von Autofahrern zu er-
warteL, bei wiLterlicheL Straßenver-
hältnissen umsiahtiger zu fahren und
den Straßenzustand scharf zu beobachten
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