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Teilzeit im Erziehungsurlaub
unter Umstynden erlaubt
Einer aushilfsweiseL Teilzeitbe-
schäftigung wyhrend de1 Erziehungs-
krlaubs muß der Betriebsrat des Un-
ternehmens zustimmen. Das entschied
das BundesarbeUtsgericht, wie der
'irtschaftsberiaht der Volksbanken
knd RaiffeiseLbanken mitteilte.
Schutzwerte Intere1sen an einer sol-
cheL Teilzeitbeschäetigung währeLd
des Erziehungsurlaubs sind nach An-
sicht der Richter im Mitbestimmungs-
verfahren zu berücksiahtigen. (Az: 1
ABR 63/97).
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