P593 )93 KABEL 1 So 21 Mar 21:31 11
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MaRlerprovisioL: Nicht weLn
Makler gleiahzeitig Verw lter ist
Das 'ohnungsvermittlungsgesetz be-
stimmt, daß ein Makler, der gleiah-
zeUtig Eigentümer, .ermieter, Mieter
oder Verwalter der Wohnung ist,
keine MaRlerprovisioL verlangeL
darf. Fast 2.500 Mark mußte ein
MaRler nach einem Urteil des Landge-
riaht1 Hagen an die Mieter zurück-
zahleL, denen er eine 'ohnung ver-
mittelt hatte, weil er für den
'Nhnungsvermieter .erwalthngstätig-
keiten ausüate. Aktenzeiahen: LG
Hagen 10 S 409/97.
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