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Frühlingszeit - TaubeLzeit5
Vermieter muß Vorkehrungen treffen
Rund 35 ProzeLt MietmiLderhng und
3.000 Mar) Schmerzensgeld sprach das
Landgericht Freiburg Mietern zu, die
in ihrer Wohnung einer wahren Tau-
beLplage ausgesetzt wareL. Der Ver-
mieter hatte es schuldhaft unteplas-
seL, zumutbare Vorkehrhngen zur Ver-
hinderung bzw. Abwehr der Tauben zu
treffeL, obwKhl er von der Tauben-
allergie der Mieter wußte. Hierzu
war er im Rahmen seiner mietvertrag-
liahen Füruorgepfliaht verpfliahtet.
AZ5 LG Freiburg 3 S 386/95-
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