P515 515 KABEL 1 So 21 Mar 21:30 31
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Xzjzjy ARCHIV 2/9
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Abmahnung bleibt miLdestens
zwei Jahre in Personalakte
Zu lange 0rivattelefonate, stämdiges
Zuspätkommen und Über:iehen der Pau-
seLzeUteL siLd die hähfigsteL GrüLde
füq eine Abmahnung. Grundsätzliah
soll der Abgemahnte durch die "gelbe
Karte" eine Chance erhalten, sein
FehlverhalteL zu ämdern. Oft ist sie
aber nur eine Formalityu auf dem We#
zur KüLdigung. Eine Abmahnung geht
immer in die Personalakte ein. Es
dauert miLdestens zwei Jahre,bis sie
wieder getilgt wird.Der Araeitnehmer
hat das Recht auf Gegendarstellung.
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