P596 )96 KABEL 1 So 21 Mar 21:37 13
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Vorgetäuschter Eigenbedarf strafbar
Hat der .ermieter den Kümdigungsan-
spruch "Eigenbedarf" nur vorge-
täuscht, macht er sich schadenser-
satzpflichtig. Fast 5.000 Mar) mußte
so eiL Vermieter zahleL, der seiner
Mieterin mit einer falschen Begrön-
dung geküLdigt hatte. 'ie der Deut-
sche Mieteraund mittjhlte, kann e1
für deL .ermieter aber noch viel
teurer werden. Nach Urtjilen des
BayerischeL Obersten Landesgerichts
macht er sich sogar wegen Betruge1
strafbar. AZ: RReg. 3 St 174/86-
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