P596 )95 KABEL 1 So 21 Mar 21:28 01
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Urteil zur Selbstauskunft
Wer im Rahmen einer Selbstauskunft
die Fragen des Vermieter1 hinsiaht-
lich seiner Vermögensverhältnisse
wahrheitswidrig beantwgrtet hat, muß
mit der Kündigung rechnen. Stellt
sich aber im Laufe des Mietvephält-
nisses heraus, daß der Mieter tat-
säahliah in der Lage und auch ge-
wUllt ist, die Miete vollstämdig und
pünktlich zu zahlen, kann ihm die
nor Jahren gegebene falsche Antwort
jetzt niaht mehr schaden. Akten-
zeicheL: LG Wuppertal 16 S 149/98.
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