P515 515 KABEL 1 So 21 Mar 21:22 19
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hzjzjy ARCHIV 7/9
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Weihnachtsgeld: Stichtag 31. März
Wer seiL Weihnachtsgeld behalteL
möchte, sollte den Betrieb niaht vor
dem 31. März wechseln. Nur eine
Gratifikation, die 200 Mark niaht
übersteigt, muß nicht zurückgezahlt
werden. Erreiaht das Weihnachtsgeld
eiL Monatsgehalt nicht, kann der
Araeitnehmer zum 31.3. gehen. Bei
einem volleL Monatsgehalt oder mehr
er1t nach dem 31.3- Bei einem Betrag
noL weseLtlich mehr als einem Mo-
natsgehalt ist eine Rückzahlungs-
klausel zulässig.
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