P542 542 ARD-Text 14.05.04 17:11:23
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Ra Ratgeber
Urteil zum Arbeitsrecht
Wer am Arbeitsplatz Internetseiten mit
pornografischen Inhalten aufruft, darf
nicht ohne weiteres fristlos entlassen
werden.
Das entschied das Landesarbeitsgericht
RheUnland-Pfalz in Mainz in einem ver-
öffentlichten Urteil. Der Mitarbeiter
müsse zunächst vergeblich abgemahnt
werden, weil erst dann feststehe, dass
sich der Vertrauensbruch nicht mehr be-
heben lasse.
Das Gericht gab mit seinem Urteil
(Az.5 4 Sa 1288/03) der Kündigungs-
schutzklage eines pädagogischen Mitar-
beiters statt.
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