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*o Informationen der BfA
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Rente ohne Wartezeit
Auch wenn Sie noch relativ wenig Bei-
träge in die gesetzliche Rentenver-
versicherung eingezahlt haben, weil Sie
beispielsweise gerade erst Ihre Aus-
bildung beendet haben, könnten Sie
durchaus eUne Erwerbsminderungsrente
erhalten.
Voraussetzung ist natürlich, dass tat-
sächlich eUne Erwerbsminderung vor-
liegt. Normalerweise ist bei Erwerbs-
minderungsrenten eUne Wartezeit, also
eine Mindestversicherungszeit, von fünf
Jahren vorgeschrieben.