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Ratgeber
Richter verlangen: Runter vom Gas
Wer in dichtem Nebel sein Fahrtempo
nicht verlangsamt und in einen Unfall
verwickelt wird, muss damit rechnen,
vor Gericht Teilschuld zu bekommen,
selbst wenn er Vorfahrt hatte.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts
Schleswig muss bei aufziehenden Nebel-
schwaden auch derjenige, der Vorfahrt
hat, bei Annäherung an eine Kreuzung an
einer Landstraße gegebenenfalls lang-
samer als Tempo 50 fahren.
Wenn die Sichtweite durch Nebel weniger
als 50 Meter beträgt, dürfe man höchs-
tens 50 km/h schnell fahren, so das Ge-
richt in einem Urteil. Az: 7 U 153/03
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