P541 541 ARD-Text 10-11.04 18:05:58
Ratgeber
OLG: Schmerzensgeld nur bei Schmerzen
Schmerzensgeld gibt es nur bei Schmer-
zen und nicht als Ausgleich für man-
gelnde ärztliche Aufklärung.
Dies geht aus einem Urteil des Ober-
landesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
Ein Patient hat demnach keinen Anspruch
auf Schmerzensgeld, nur weil ein Arzt
ihn nicht oder unvollständig über Be-
handlungsrisiken aufgeklärt hat. Laut
Urteil ist vielmehr erforderlich, dass
dem Patienten als Folgen der Behandlung
auch tatsächlich Schmerzen entstanden
sind. Az: 5 U 331/04
Das Gericht hob damit ein Urteil des
Landgerichts Koblenz auf.
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