P527 527 ZDFtext Mi 10-11.04 11:21:34
ZDFtext Recht und Justiz
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Vorname "Emma Tiger" ist zulässig
Eltern dürfen ihre Tochter "Emma Tiger"
nennen. Der Name sei zulässig und ver-
letze nicht das Sprachempfinden, ent-
schied das Oberlandesgericht (OLG)
Celle (Az: 18 W 9/04).
"Tiger" sei auch nicht anstößig oder
lächerlich, so dass keine Diskriminie-
rung zu befürchten sei, sagte eine Ge-
richtssprecherin am Freitag. Das OLG
gab damit der Beschwerde eines Eltern-
paares aus Sehnde bei Hannover statt.
Die Eltern hatten auch auf die in den
USA geborene Tochter des Schauspielers
Til Schweiger verwiesen, die ebenfalls
Emma Tiger heißt.