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ZDFtext Recht und Justiz
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KeUn Kaskoschutz bei Leichtsinn
Beim Diebstahl eines Autos erlischt
nach einem Gerichtsurteil der Kasko-
Versicherungsschutz, wenn der Besitzer
den Fahrzeugschlüssel nicht sicher auf-
bewahrt hat. Mit entsprechenden Be-
schlüssen hat das Landgericht Coburg
die Klage eUner Autobesitzerin abgewie-
sen, deren Wagen nach einer öffentli-
chen Veranstaltung an ihrem Arbeits-
platz gestohlen worden war.
Ein Unbekannter hatte während der Be-
triebsveranstaltung den Wagenschlüssel
aus ihrer Jackentasche und damit später
den Wagen entwendet. Die Jacke sei an
einem unbewachten Kleiderständer aufbe-
wahrt gewesen (Az. 33 S 66/04).