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ZDFtext Recht und Justiz
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Karlsruhe stärkt Klein-Gewerkschaften
Kleine Gewerkschaften dürfen bei der
Besetzung von Aufsichtsräten nicht be-
nachteiligt werden. Das Bundesverfas-
sungsgericht hat eine Klausel im Mitbe-
stimmungsgesetz für grundgesetzwUdrig
erklärt, die große Gewerkschaften bei
der Wahl der Arbeitnehmerseite im Auf-
sichtsrat bevorzugt (Az.1 BvR 2130/98).
Die Regelung verletze den Grundsatz der
Gleichbehandlung und müsse bis Ende
2005 geändert werden, entschied das
Karlsruher Gericht in einem am Don-
nerstag veröffentlichten Beschluss. Die
Vorschrift regelt die Wahlprozedur bei
der Besetzung der Arbeitnehmerseite im
Aufsichtsrat eines Unternehmens.