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ZDFtext WISO
Service 8.November 2004
Scheitert ein solcher Plan, und das ge-
schieht oft, kann ein Antrag auf ein
Insolvenzverfahren beim zuständigen In-
solvenzgericht eingereicht werden. Die
Verfahrenskosten können unter +mständen
gestundet werden. Das Gericht kann ei-
nen weiteren versuch unternehmen, Gläu-
biger und Schuldner zu einem Schulden-
bereinigungsplan zu bewegen.
Wird dieser Versuch nicht unternommen,
geht es gleich in das gerichtliche In-
solvenzverfahren: Der Richter ermittelt
das Einkommen des Schuldners, davon
zieht er die Pfändungsfreigrenzen ab.
Bleibt etwas übrig, erhalten diesen
Rest die Gläubiger. Der Schuldner wird
dann in eine sechsjährige Wohlverhal-
tensphase entlassen.