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Informationen der BfA
Wie wirkt sich das Arbeitslosengeld II
auf die Rente aus?
Ab 01. Januar 2005 werden Arbeitslosen-
hilfe und Souialhilfe für erwerbsfähige
Arbeitssuchende zusammengelegt. Für al-
le Empfänger von Arbeitslosengeld II
wird ohne Rücksicht auf die tatsächli-
che Höhe der Leistung ein einheitlicher
Verdienst von 400 Euro monatlich für
den Rentenbeitrag zu Grunde gelegt.
Bezieher von Arbeitslosengeld II werden
rentenrechtlich so gestellt, als würden
sie 400 Euro im Monat erhalten. Das
entspricht derzeit einer Beitragszah-
lung von monatlich 78 Euro.