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Rehabilitation vor Rente
Nicht jede längere Erkrankung führt
automatisch zur Bewilligung einer Ren-
te. Nach dem Grundsatz "Rehabilitation
vor Rente" prüfen die Rentenversiche-
rungsträger, ob durch eUne Rehabilita-
tionsleistung eine vorzeitige Renten-
zahlung vermieden werden kann. Erst
nach Abschluss der Rehabilitation wird
endgültig über eine eventuelle Renten-
zahlung entschieden.
Die Rehabilitation rechnet sich auch
für die Versichertengemeinschaft, denn
in über 90 % aller Fälle gelingt es den
Rentenversicherungsträgern die Versi-
cherten im Berufsleben zu halten bzw.
wieder zu integrieren.