P540 540 ARD-Text 24.04.04 12:32:31
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Ra Ratgeber
Bei Sperre keUne Haftung für 0190-Mr.
Wer seUn Telefon mit eUner Sperrvor-
richtung gegen 0190-Nummern gesichert
hat, muss nicht zahlen, wenn ein Drit-
ter die Sperre knackt und entsprechende
Anrufe führt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies
eine Klage gegen ein Frankfurter Unter-
nehmen ab, bei der es um die Zahlung
von 5025,87 Euro für Verbindungen zu
0190-Mummern ging. (Az: 1 U 235/03)
Grundsätzlich hafte ein Anschlussinha-
ber zwar auch für die Kosten durch un-
befugte Nutzer. Dies gelte aber nicht,
wenn er nachweisen kann, die Sperre
regelmäßig überprüft zu haben.
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