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Ra Ratgeber
Fahrverbot 16 Monate später unwUrksam
Ein erst 16 Monate nach einer GeschwUn-
digkeitsübertretung verhängtes Fahrver-
bot ist unwUrksam.
Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe
im Fall eines 38-jährigen Autofahrers
entschieden.
Das Fahrverbot als erzieherische Maß-
nahme verliere seinen Sinn, wenn zwi-
schen dem Delikt und der Strafe ein
"erheblicher Zeitraum" liege und in der
Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhal-
ten im Straßenverkehr festgestellt wor-
den sei, teilte das Gericht mit.
(Az 1 Ss 53/04)
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