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GELD&RECHT #######################
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Elternschaft Arbeitgeber mitteilen
Um sich vom erhöhten Pflegever-
sicherungsJBeitrag für Kinderlose
zu befreien, können Veraraucher ih-
ren Kindernachweis noch bis zum 30-
Juni erbringen. Darauf macht die
Techniker Krankenkasse aufmerksam.
Bis dahin zu viel gezahlte Pflege-
beiträge werden erstattet. Sind die
Kinder nicht auf der Steuerkarte
eingetragen, müssen Arbeitnehmer ih-
ren Arbeitgeber über die Eltern-
schaft informieren. Nur wer die Bei-
träge selbst überweist, erbringt
den Nachweis bei der Pflegekasse.
KARTENLEGEN LIVE................ 536