P196 196 SÜDFUNKTEXT 12.Nov. 20.15:43
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ZWEITWOHNUNGSBESITZER MÜSSEN ZAHLEN
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Kurorte sind zur Erhebung einer pau-
schalierten Kurtaxe von Zweitwohnungs-
besitzern berechtigt.
Der baden-württembergische Verwaltungs-
gerichtshof hat in zwei gleichlautenden
Urteilen entschieden, daß Personen mit
"auswärtigem Schwerpunkt der Lebensver-
hältnisse" nach dem Kommunalabgabege-
setz von der Kurtaxe nicht ausgenommen
werden können, wenn sie Zweitwohnungen
an diesen Orten besitzen.
Damit können Zweitwohnungsbesitzer zu-
mindest an Kurorten zur Kasse gebeten
werden.
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