P710 710 ARDtext Di 21.12.04 21:23:18
Wirtschaft
BGH verbietet Transoflex-Übernahme
Die Deutsche Post darf den Paket-
Schnelldienst Transoflex nicht überneh-
men und muss ihren bisherigen Anteil an
dem Unternehmen wieder verkaufen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte
eine entsprechende Verfügung des Bun-
deskartellamts. Zugleich untersagte das
Karlsruher Gericht damit eine knapp
25-prozentige Minderheitsbeteiligung
der Post bei Transoflex.
Bereits mit dem 1997 angezeigten Erwerb
von fast einem Viertel des Transoflex-
Stammkapitals verstärke die Deutsche
Post die eigene marktbeherrschende
Stellung, befand das Gericht.