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Ukrainische Verfassungsreform (1)
Durch die ukrainische Verfassungsände-
rung wird die Macht des Präsidenten
künftig massiv eingeschränkt.
In Zukunft schlägt die Parlamentsmehr-
heit dem Präsidenten den Regierungschef
vor. Bislang durfte er ihn selbst be-
stimmen. Der Präsident darf aber den
Kandidaten des Parlamentes ablehnen.
Der Außen- und Verteidigungsminister
werden vom Präsidenten vorgeschlagen.
Auch verliert der Präsident das Recht,
die Verwaltungschefs in den Regionen zu
ernennen. Die Legislaturperiode wird
von 4 auf 5 Jahre verlängert. Die Ände-
rungen treten im Januar 2006 in Kraft.
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