P669 669 SÜDWEST-TEXT 17.Sep 21:40:34
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Handwerker darf nicht immer nachbessern
Weist die Arbeit eines Handwerkers
grundlegende Mängel auf, so muß siah
der Kunde nicht in jedem Fall auf eine
mögliche Nachbesserung einlassen.
Das entschied das Oberlandesgericht Ko-
blenz. Sofern die Fehler auf mangelnde
Zuverlässigkeit des Handwerkers schlie-
ßen lassen, sind Zweifel berechtigt, ob
die Nachbesserung ordnungsgemäß ausge-
führt werden würde (AZ: 5 U 1436/93).
Der Kachelofen einer Frau war am ersten
Tag explodiert. Daraufhin hatte sie ei-
nen anderen Händler beauftragt und vom
ersten Schadenersatz verlangt.
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