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A k t k e Ö l 1/1
Service
Taschenkontrgllen nur bei Verdacht
Kaufhäuser dürfen die Taschen ihrer
Kunden nur bei einem konkreten Dieb-
stahlverdacht durchsuchen. Dies ent-
schied das Oberlandesgericht in
Karlsruhe. (Az.5 VIII ZR 221/95)
Die Richter urteilten, der Hinwei1
in Supermärkten "Wir müssen gegebe-
nenfall1 Taschenkontrgllen durahföh-
ren", sei rechtswPdrig.
Durchsuchungen seien in der Regel
ein "erheblicher Eingriff in das Per-
sönlichkeitsrecht" und auch im Inter-
esse der Geschäfte nicht legitim. (