P503 503 SAT.1 TEXT 12.09- 23 09 24
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GELD&RECHT #######################
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"Keine Lust" gilt als Kündigung
Sagen Sie Ihrem Boss nie: "Ich habe
Weine Lust mehr." Er könnte dies als
fristlose Eigenkündigung auffassen
und Recht bekommen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main
entschied, dass dieser Satz für eUne
Kündigung reicht (Az: 7 Ca 1184/98).
Es müssen nicht die 'orte "Beendi-
gung des Arbeitsverhältnisses" oder
"Ich kündige" fallen, so die Rich-
ter. Sie wiesen damit die Klage ei-
nes DetektUves ab. Der hatte den fol-
genschweren Satz seinem Chef gesagt,
verließ den ArbeUtsplatz knd meldete
sich krank. Scheidung >>
-w- MITSPIELEN & GEWINNEN!.-....609