P645 645 ARD/ZDF Fr 28.03.97 18:41:17
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NEUE RUNDFUNKGEBÜHR AB 1.JANUAR 1997
Nur wer seine Rundfunkgebühren durch
Dauerauftrag zahlt, muß selbst tätig
werden: Er muß den Auftrag bei seinem
Geldinstitut rechtzeitig auf die neue
Gebührenhöhe ändern.
Lastschriftzahler (sowie Einzelüberwei-
ser) brauchen nichts zu veranlassen.
Die Rundfunkgebühren sind jeweils für
drei Monate zu zahlen. Anmeldungen bit-
te an Ihre Landesrundfunkanstalt oder
an: Gebühreneinzugszentrale der Rund-
funkanstalten (GEZ), 50656 Köln.
Telefonische Auskünfte: p221-50 61 11
Sie erreichen die GEZ auch unter der
Internet-Adresse: http://www.gez.de
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