P534 534 ARD/ZDF Fr 28.03.97 18:39:16
RECHT IN DEUTSCHLAND
,,,,,,,,, 24.3.1997 ,,,,,,,, 3/5
ERBRECHT
Wenn der Wert des Erbes unklar ist,
empfiehlt sich in jedem Fall eine Bera-
tung beim Notar.
Eine Möglichkeit ist, das Erbe auszu-
schlagen:
- dann aber in einer Frist von 6 Wochen
- die Ausschlagserklärung muß in dieser
Frist XZeit) in beglaubigter Form
beim Nachlaßgericht sein
Besser ist es, das Erbe anzunehmen und
genau die .ermögensverhältnisse zu er-
mitteln.
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