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Maklerprovision
Ein Makler darf für die Vermittlung ei-
nes Mietvertrags keine Provision ver-
langen, wenn zwischen ihm und dem Ver-
mieter der Wohnung eine wirtschaftliche
Verpflechtung besteht.
Dies entschied das Landgericht Nürnber#
(Az.: 11 S 3675 / 95)
In dem konkreten Fall hatten Mieter ge-
gen eine Maklergesellschaft geklagt,
die über denselben Gesellschafter und
Prokuristen mit der Vermieterfirma ver-
knüpft war. Die Kläger erhielten die
gesamte Vermittlungsprovision in H>he
von 2 047 DM inklusive Zinsen zurück.
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