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RUNDFUNK u{jphq0
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ALLES ÜBER RUNDFUNKGEBÜHREN (Forts 3/7
Zweitwohnung
Weitere Geräte sind dann anzumelden,
wenn sie nicht nur gelegentliah an
anderen Orten stehen: in der Zweit-
oder Ferienwohnung, im Wohnwagen, der
über die übliche Urlaubsreise hinaus
genutzt wird.
Arbeitsplatz
Hat ein Mitarbeiter an seinem Arbeits-
platz ein eigenes Kofferr dio stehen,
muß er es selbst anmelden. Er muß es
auch dann anmelden, wenn er das R dio
jeden Tag mit nach Hause nimmt oder
wenn er bereits für die zu Hause
stehenden Geräte Gebühren bezahlt. >>>