P131 131 ARDtext Mi 26.09.07 18:15:14
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jjj Nachrichten tagesschau
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BGH stärkt erneut Mieter
Der Bundesgerichtshof hat erneut die
Rechte der Mieter gestärkt und eine
Schönheitsreparaturklausel für unwirk-
sam erklärt.
Demnach muss aus dem Mietvertrag klar
hervorgehen, dass der Mieter einen Ab-
schlag für Schönheitsreparaturen nur
entsprechend dem Abnutzungsgrad der
Wohnung bezahlen muss. Die Kosten dür-
fen demnach nicht von starren Fristen-
plänen abhängig sein.
Im verhandelten Fall war die Vereinba-
rung für Abschlagszahlungen bei Auszug
nicht verständlich formuliert.
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