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Lohnkürzung als letztes Mittel
Der finanzielle Engpass eines Unter-
nehmens rechtfertigt nicht ohne wei-
teres Lohnkürzungen, so ein Urteil
des Landesarbeitsgerichts Rheinland-
Pfalz hervor. Eine so genannte Ände-
rungskündigung komme nur als letztes
Mittel in Frage.
Das Gericht gab der Klage eines Ar-
beitnehmers statt. Wegen finanziel-
ler Engpässe hatte der Arbeitgeber
ihm sechs Prozent weniger Lohn und
eine längere Wochenarbeitszeit ohne
Lohnausgleich vorgeschlagen.
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