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Problemfall privates Surfen
Privates Internetsurfen am Arbeits-
platz führt nach Expertenangaben nur
in schweren Fällen zur Kündigung.
Dies könne etwa der Fall sein, wenn
der Arbeitnehmer besonders viel im
Internet unterwegs war, sagte Jürgen
Weinknecht, Fachanwalt für Internet-
recht.
Nach einem Urteil des Bundesarbeits-
gerichts (Az.: 2 AZR 200/06) sei es
grundsätzlich zulässig, einem Mann
zu kündigen, der während der Arbeits-
zeit Erotikseiten angeschaut und da-
für Überstunden abgerechnet habe.
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