P183 183 RTL II Di 25 Sep 22:51:11
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Rückentraing auf Betriebskosten
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten
für ein Rückentraining seiner Ange-
stellten, müssen diese den Gegenwert
der Aufwendungen nicht als Arbeits-
lohn versteuern. Darauf weist der
Bund der Steuerzahler in Berlin un-
ter Berufung auf ein Urteil des Fi-
nanzgerichts Köln hin.
Die Steuerfreiheit gilt allerdings
nur dann, wenn für das Training vor-
rangig ein betriebliches Interesse
vorliegt und der Arbeitnehmer nicht
etwa bloß zum Privatvergnügen seinen
Rücken stärkt.
SM-Tempel, bizarre Gelüste.....776