P156 156 ARDtext Do 27.09.07 18:47:58
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jjj Nachrichten Aus aller Welt
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Rechtsanspruch auf saubere Luft
Zum Schutz vor gesundheitsschädlichem
Feinstaub haben Anwohner stark befahre-
ner Straßen einen Rechtsanspruch auf
Schutzmaßnahmen wie Verkehrsbeschrän-
kungen. Dies gilt auch dann, wenn für
das betroffene Gebiet noch kein kommu-
naler Aktionsplan zur Reinhaltung der
Luft vorliege. So lautet das Grundsatz-
urteil des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig.
Im vorliegenden Fall verwiesen die Bun-
desverwaltungsrichter die Klage des Ge-
schäftsführers der bayrischen Grünen,
Janecek, an den Münchener Verwaltungs-
gerichtshof (VGH) zurück.
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